Beitrag von Nicolas Bramke

16.05.2018

Wir bekamen heute trotz vieler Anfragen doch noch eine Antwort auf unsere Bürgeranfrage hinsichtlich des Radfernweges durch den Gemeindepark im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung. Der folgende Text sind unsere Gedanken dazu und ist etwas herausfordernder geschrieben. Er dient vor allem Menschen mit etwas mehr Ahnung vom Fach dazu die Situation besser zu erfassen.

Es ist spät und ich habe nicht mehr die Kraft das in einfache Wort zu packen... aber bitte lest es. Ich bitte Euch die Inhalte so gut es geht zu erfassen.

Denn es geht hier um Euren Park, euer StadtNatur, eure Bestäuber, eure Artenvielfalt im Kiez und letztlich auch um einen Radweg der unserer Meinung nach einges an Gefahrenquellen für Kinder und Senioren bietet:

Die Thematik der zu schützenden Güter (das Bezirksamt sieht dort keinen weiteren Handlungsbedarf zu der Abklärung des Schutzgut „Boden“ bzw. „Tiere, Pflanzen & biologische Vielfalt“ und weiterer Schutzgüter, aufgrund eines Gutachtens, welches uns leider noch nicht vorliegt) ist aus unserer Sicht noch nicht vollends geklärt.

Denn auf unsere Kernfrage (Warum wurde die ursprüngliche Planung der Streckenführung komplett durch die Mühlenstraße zugunsten der Streckenführung durch die Grünflächen des Gemeindeparks geändert?) wurde keine Antwort gegeben. Stattdessen wurde nur gesagt das man nicht wisse warum abweichende Unterlagen zu den Streckenabschnitte sich noch im Internet befinden. Diese Aussage wäre aber sehr wichtig, da sich aus dieser neuen Strecke viele Konflikte für Mensche und Umwelt ergeben.

Die Erwiderung des Bezirksamtes, dass der Boden an der zu versiegelnden Stelle bereits durch den Bau eines Schmutzwasserkanals in der Vergangenheit beeinflusst ist (zumal dies laut Antwort vom Bezirksamt 1925 geschah und somit bald 100 Jahre zurück liegt), heißt nicht das er nicht weiter eine Schutzfunktion ausübt. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass der entnommene Boden und Unterboden (hohe Schutzwürdigkeit) auch wieder nach Bau des Abwasserkanals zur Füllung genutzt wurde. Auch der Boden kann dazu in der Lage seine Funktion zu regenerieren, wenn der umgebende Boden keiner Störung unterlag.

Ebenfalls vermissten wir einen Hinweis wie es mit Lichtanlagen aussieht, die sicherlich zur Beleuchtung der Strecke dort installiert werden müssen, was eine weitere Störung des Bodens abseits des Abwasserrohrs bzw. des Radweges mit sich bringen wird.

Weiterhin stellt sich auch die Frage nach der Ableitung von Niederschlägen. Zum einen sind dort die im Gehbereich bereits zurückgeschnittenen Linden, welche als Herzwurzler vor allem im Frühling bei fehlender Belaubung mit den dort bereits vorhandenen und etablierten Wurzeln mit weniger Wasser auskommen müssten. Das durch die Versiegelung auch mehr Wasser, grade bei Extremwetterereignissen (Starkregen, Stürme, etc.) auf die anderen Flächen drückt bzw. dann auf die Straßen, führt möglicherweise zu einer erhöhten Belastung der Abwassersysteme der Straßen, die bei jedem Starkregen im Bereich Havensteinstr./ Dillgesstr./ Gallwitzallee schon jetzt regelmäßig überlastet und mit bis ca. 20 cm Wasserhöhe längere Zeit geflutet sind.

Das das Bezirksamt den Verlust aller Frühblüher auf diesen Flächen hinnimmt, weil es laut ihrer Argumentation „nur“ drei Meter Breite an Radweg sind, können wir auch nicht nachvollziehen. Neben diesen drei Metern werden auch auf beiden Seiten angrenzende 2 Meter (also insgesamt sicherlich bis zu 7 Meter) Oberboden und Wurzelraum zerstört bedingt durch das Arbeiten mit schweren Baufahrzeugen bzw. den Baumaterialien. Der Argumentation „das dieser Verlust an Blühflächen hinnehmbar ist, da in den übrigen Flächen im Stadtpark ausreichend Fläche vorhanden ist“ können wir ebenso wenig folgen. Ja, Fläche ist vorhanden und jedoch auch nie Kern der Frage. Alle vorhandenen Flächen sind ausschließlich reine, artenarme Rasenflächen und haben keinerlei Wert für früh aktive Bestäuber. Damit wird ein weiterer Verlust an Blühflächen hingenommen, in Zeiten wo die Debatte um das Insekten- und Bestäubersterben sogar dazu führt, dass die Bezirksverordnetenversammlung selber Blühflächen anlegen will.

Letzter und sehr wichtiger Punkt ist der Umstand, dass die neue Streckenführung durch den Gemeindepark viel mehr Unfallgefahren birgt als die alte Streckenführung durch die Mühlenstraße (siehe beigefügte Karte mit farbigen „X“).

In der neuen Streckenführung ist, kommend von der Gallwitzallee, die erste Unfallgefahr beim Überfahren des, die Gallwitzallee begleitenden Fußgängerweges. Die nächste Unfallgefahr kommt gleich einige Meter weiter bereits im Park mit dem Weg der von und zum Bürgerhaus Lankwitz (Maria-Rimkus-Haus) führt, den vor allem Senioren nutzen. Die weitere Unfallgefahr ist dann im Bereich des Gehwegs an der Mühlenstraße, welcher vor allem von Besuchern des Parks sowie Familien mit Kindern genutzt wird, auf dem Weg von und zum Spielplatz im Park gleich an der Mühlenstraße. Letzte und somit vierte Unfallgefahr ist der Übergang des Fahrradweges, der auf die Mühlenstraße und somit dem Verkehr aus der Gallwitzallee mündet. Wir vermuten, dass im Fall des Baus dieser Strecke, im späteren Verlauf ein Baum aus der Mühlenstraße entnommen werden „muss“, um eine bessere Übersicht für Autofahrer hin zur Radstrecke zu gewährleisten.

Es ist uns unverständlich, warum der erste Streckenverlauf entlang der kompletten Mühlenstraße mit dem Argument verworfen wurde, das „die Strecke doch besser gradlinig verlaufen soll“ laut des Bezirksamts. Eine gradlinige Wegführung ist jedoch mit der neuen Planung nicht gegeben, da in der Mühlenstraße der Fahrradweg laut Bauplan einen 90° Schwenk macht. Vermutlich dient der 90° Schwenk den von Norden in die Mühlenstraße kommenden Radfahrer, um bis hinter die Kurve zu fahren, um den entgegen kommenden Verkehr überhaupt erst überblicken zu können und ebenso auch von dem entgegenkommenden Verkehr gut gesehen zu werden.  Am anderen Ende des Radweges an der Gallwitzallee befindet sich ebenfalls ein Schwenk von 45°.

Ein deutlich günstigerer Verlauf mit drei Unfallgefahren WENIGER bietet der ehemalige Streckenverlauf. Dieser würde über die ganze Mühlenstraße hinweg gehen und anschließend per Ampelanlage in den dort existierenden und ausgebauten kommenden, zweispurigen Radweg der Gallwitzallee münden (welches dann auch die einzige Unfallgefahr ist, sogar ampelgeregelt).

Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, wenn man schon alle Umweltaspekte außer Acht lassen will, eine erhöhte Gefährdung von Fußgängern als auch Radfahrern in Kauf zu nehmen, um die Strecke „gradliniger zu machen“, was aufgrund des Bogens der Mühlenstraße & des Bogens auf den vorhandenen Radweg am Ende der Grünanlage zur Gallwitzallee noch nicht einmal aufgeht (Schutzgut Mensch).

Auch geht es hier um das abzuprüfende Schutzgut „Mensch“ im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welches dort zentraler Bestandteil ist. Die reine Argumentation dass eine UVP laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Berlin (UVPG-Berlin) nur auf Strecken ab einem Kilometer durchzuführen ist, missachtet dabei den Umstand das abseits dieser Regelung durchaus wichtige Aspekte zum Schutz von Mensch und Umwelt derzeit außer Acht gelassen werden, auch bei der Betrachtung des Landschaftsbildes, hier die Grünflächen, welches durch eine weitere Zerschneidung negativ beeinflusst wird.
Auf dieser Betrachtungsweise als Basis können immer weitere Flächen in geschützten Grünanlagen versiegelt werden, weil das Gesetz es nun mal so regelt.

Das ganze zusammengefasst als PDF Dokument mit dem Text sowie den im Text genannten Inhalten, Karten und Hinweisen findet ihr

HIER

Finale Frage: Liegen wir so daneben mit dem was wir anstreben??

 

Anlagen im PDF:

Seite 3 und 4: Antwort des Bezirksamtes auf unserer Bürgeranfrage

Seite 5: Plan des Radweges der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Seite 6: Plan des Radweges der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergänzt um Gefahrenquellen

Seite 7 und 8: Auszug Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Berlin

Seite 9, 10, 11, 12: Anlagen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Berlin

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